Zoll GBM Neubau zur Unterbringung von Zolldienststellen am Standort Görlitz, OT Klingewalde, Gewerbegebiet Klingewalder Höhe Herunterladen Gesamte Auslobung als PDF zum Teilnahmeformular Baumaßnahme/Beteiligte Bild Zoll_ GBM Neubau zur Unterbringung von Zolldienststellen am Standort Görlitz;: heinlewischer, Partnerschaft freier Architekten mbH zentriert Bauherr und Auslober Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 | 53119 Bonn vertreten durch: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, vertreten durch: STAATSBETRIEB SÄCHSISCHES IMMOBILIEN- UND BAUMANAGEMENT Niederlassung Bautzen | Sachgebiet Bundesbau Fabrikstraße 48 | 02625 Bautzen Projektverantwortung BImA Direktion Erfurt – Sparte Facility Management Drosselbergstraße 2 | 99097 Erfurt Projektverantwortung SIB Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Bautzen | Sachgebiet Bundesbau Fabrikstraße 48 | 02625 Bautzen Nutzer Hauptzollamt Dresden (HZA DD) Sachgebiet C Schützenhöhe 24/26 | 01099 Dresden Wettbewerbsbetreuung Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. Riesaer Straße 32, Zentralwerk 01127 Dresden mit h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Becker.Lukannek.Schindler Partnerschaft mbB Wurzener Straße 15a 01127 Dresden Hinweise Die Veröffentlichung oder die Verwendung des beigefügten Bild- und Planmaterials ist außerhalb des Wettbewerbsverfahrens nicht gestattet. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung („generisches Maskulinum“) jedes natürliche Geschlecht umfassen. (BGH, Urteil v. 13.03.2018, Az. VI ZR 143/17) 1. Geplante Termine Veröffentlichung: 18.09.2025 Rückfragen zu Formalien des Bewerbungsverfahrens: 30.10.2025 Bewerbungsfrist: 17.11.2025 (12.00 Uhr) Benachrichtigung der Teilnehmenden bis spätestens: 19.01.2026 Teilnahmebestätigung durch die ausgewählten Teilnehmenden bis spätestens: 02.02.2026 Rückfragenkolloquium mit Ortsbesichtigung: 24.02.2026 (Ort und genauer Termin wird noch bekannt gegeben) Redaktionsschluss für schriftliche Rückfragen: 10.03.2026 Versand des Rückfragenprotokolls bis spätestens: 24.03.2026 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 28.07.2026 (14.00 Uhr) Preisgericht: 28.08.2026 Ausstellung vorgesehen: September 2026 Vorgesehener Zeitraum der Umsetzung: 2026 2. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 2.1 Anlass und Ziel des Wettbewerbs Im Zeitraum 2025-2026 errichtet der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, Referat 55, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Bautzen, in Görlitz Klingewalde den Neubau zur Unterbringung von Zolldienststellen. Das Gebäude wird im Gewerbegebiet Klingewalder Höhe errichtet, Adresse: Klingewalder Höhe 2. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 10.130 m² und soll nicht nur das Zollgebäude, sondern auch Anlagen und Nebengebäude für die Zollhunde der KEs sowie Stellplätze und Garagen für sicherheits-relevante Dienstfahrzeuge und weitere Pkw beherbergen. Das Projekt wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümer und Maßnahmenträger finanziert. Für das Bauvorhaben wird eine Zertifizierung der Kategorie „Silber“ durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Siehe auch Punkt 3.2. Das genannte Bewertungssystem ist auch Grundlage für „Kunst am Bau“. Auszug Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, BNB, BMVBS, 2013: „Kunst am Bau“ ist eine künstlerische Aufgabe, die einen direkten Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung herstellt. Sie soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen… oder aus Verbindlichen Vorgaben zu Kunst am Bau: „Die Bauten des Bundes sollen das baukulturelle Niveau und Verständnis in unserem Land widerspiegeln. Kunst am Bau kann die Qualität und Ausdruckskraft von Bauten mitprägen, Aufmerksamkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil geben.“ 2.2 Art des Wettbewerbs und Teilnahmebedingungen Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb im Einladungsverfahren ausgelobt. Die Wettbewerbsteilnehmenden werden durch ein vorgeschaltetes, deutschlandweit offenes Bewerbungsverfahren ausgewählt. Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind nicht identisch mit den Mitgliedern des Preisgerichts des Wettbewerbs. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Grundsätze und Richtlinien Die Ausschreibung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und hält sich an A 3.7 #2 Verbindliche Vorgaben zu Kunst am Bau, Stand 07/2024. Die Wettbewerbsteilnehmenden werden beim Zugang zum Wettbewerb und im Verfahren gleichbehandelt. Für alle Teilnehmenden gelten die gleichen Bedingungen und Fristen, ihnen werden die gleichen Informationen jeweils zum gleichen Zeitpunkt übermittelt. Einverständnis Alle am Wettbewerb Teilnehmenden, Mitglieder der Jury, des Auswahlgremiums und Gäste erkennen durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren die vorliegenden Teilnahmebedingungen und den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Erstveröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge und -ergebnisse, dürfen ausschließlich nur über den Auslober abgegeben werden. Datenschutz Alle am Wettbewerb Teilnehmenden willigen durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung ein, dass ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb bei der auslobenden Stelle bzw. dem SIB als deren beauftragte Vertretung in Form einer elektronischen Datei gespeichert werden. Diese Einwilligung ist auf der Verfassererklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon und Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können diese Daten auf Wunsch gelöscht werden. Entsprechend § 4 des Sächsischen Datenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Betroffenen notwendig, da keine spezielle Rechtsgrundlage für die Führung der o. g. Daten vorliegt. Rechte der Beteiligten Beteiligte des Kunstwettbewerbs haben gegenüber der Ausloberin und deren Beauftragten folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung und Löschung gem. Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung gem. Art. 21 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO Den Teilnehmenden steht des Weiteren nach Art. 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht zu. In den genannten Fällen können sie sich schriftlich, per E-Mail an Datenschutz@bundesimmobilien.de wenden. 2.2.1 Stufe 1 – Bewerbungsverfahren Die erste Stufe ist offen, mit formaler Eignungsprüfung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Bewerbungen ausschließlich das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Onlineformular zu verwenden ist. Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen ist von den Bewerberinnen und Bewerbern oder ihren Bevollmächtigten an der dafür ausgewiesenen Stelle elektronisch zu unterschreiben. Einreichungsfrist der Bewerbung: 17.11.2025, 12:00 Uhr Rückfragen zu Formalien des Bewerbungsverfahrens sind bis 30.10.2025, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail mit folgender Adresse an den Vertreter der auslobenden Stelle zu senden: wb-kab-zoll@lbk-sachsen.de Die Rückfragen werden gesammelt und zusammen mit den Antworten in einem Rückfragenprotokoll per E-Mail an die Bewerber übermittelt. Zur Wahrung der Chancen für junge Künstlerinnen und Künstler ist eine angemessene Beteiligung junger Kunstschaffender vorgesehen. Anstelle realisierter Projekte können Arbeitsbeispiele für die bisherige Beschäftigung und Planung künstlerischer Projekte im und für den öffentlichen Raum eingereicht werden. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Künstlerinnen und Künstlern geachtet. Als Referenzbeispiele gelten ein realisiertes Kunstwerk oder auch ein Entwurf für ein noch nicht geschaffenes Kunstwerk mit Bezug zu öffentlichen Räumen bzw. Nutzungskontexten. Die Referenzen mit Darstellung bereits realisierter bzw. geplanter Projekte sind in vergleichbaren Dimensionen in Bezug auf Größe, technische Erfordernisse und Kostenrahmen zur vorliegenden Aufgabenstellung und zur Erfüllung der Anforderungen bzw. Aufgabenstellung des Standortes auszuwählen. Die Bewertung erfolgt nach Gesamtbild der künstlerischen Qualität (künstlerische Handschrift, Konzept), Erfahrung in der Gestaltung und Ausführung künstlerischer Projekte im öffentlichen Raum (realisierte Projekte, nichtrealisierte Konzepte, Arbeitsbeispiele). Für Stufe 1 werden durch die Bewerberinnen und Bewerber digital eingereicht: Teilnahmeantrag / Eigenerklärung (Formular) mit Angaben zur Person, wobei der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag für die Bewerbung zu verwenden ist. Nachweis der Professionalität: Zugehörigkeit Künstlersozialkasse (hauptberuflich arbeitende Kunstschaffende) oder Hochschulabschluss einer Kunsthochschule oder Mitgliedschaft in einem der Künstlerverbände (LBK Sachsen, BBK, GEDOK, Dt. Künstlerbund). Vorstellung der künstlerischen Arbeitsweise mit Arbeitsproben, Darstellung bisheriger Werke und der künstlerischen Handschrift; Nachweis auf maximal 3 Seiten DIN A4, Maximale Zeichenzahl: 7.500 Zeichen einschl. Leerzeichen. Nachweis von drei Referenzen. Als Referenzbeispiele gelten realisierte Kunstwerke oder auch Entwürfe, diese sollen mit der Aufgabenstellung im Wettbewerb vergleichbar sein. Nachweis jeder Referenz jeweils auf 1 Seite DIN A4. Internetlinks sind hierbei nicht zugelassen. Junge Kunstschaffende, Berufsanfängerinnen und -anfänger (mindestens einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss an einer Hochschule, der nicht länger als 10 Jahre zurückliegt) sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und werden angemessen am Wettbewerb beteiligt. Die Unterlagen sind in einer E-Mail mit maximal 10 MB zu übermitteln. Die Überschreitung der vorgegebenen Maxima der Daten- (10 MB) bzw. Zeichenmenge führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ergänzender Hinweis: Komprimierte Dateiformate sind aus Gründen der IT-Sicherheit nicht zulässig. E-Mails mit derartigen Dateianhängen werden automatisch zurückgewiesen. Nicht formgerecht sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. Anträge, die per Fax oder per Post eingereicht wurden, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nach formaler Vorprüfung werden durch das Auswahlgremium für die zweite Stufe maximal 6 Kunstschaffende bzw. Künstlergruppen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Für den Fall der Nichtteilnahme ausgewählter Kunstschaffender werden zwei Nachrückende festgelegt. 2.2.2 Stufe 2 – Nichtoffener Wettbewerb „Kunst am Bau“ Die Stufe 2 des Wettbewerbs ist anonym. Die Beteiligung am Wettbewerb ist mit jeweils nur einer Wettbewerbsarbeit und nur einer Lösung möglich. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Durchführung des Wettbewerbes liegt der Leitfaden „Kunst am Bau“ (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Stand 2012) zugrunde. Zur Silber-Zertifizierung gemäß BNB wird für den BNB-Steckbrief 3.3.2 ‚Kunst am Bau‘ die Maximalpunktzahl angestrebt. Informationen zur BNB-Zertifizierung siehe auch www.nachhaltigesbauen.de. 2.2.3 Teilnehmende Künstlerinnen und Künstler bzw. Künstlergruppen Folgende sechs Künstlerinnen und Künstler bzw. Künstlergruppen wurden zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen, plus 2 Nachrückende: ) ) Die Wettbewerbsteilnehmenden dürfen nur einen Entwurf ohne Varianten einreichen. 2.3 Wettbewerbsbeteiligte und Jury Vorauswahl – Auswahlgremium Aus den Bewerbungen der ersten Stufe (offenes Bewerbungsverfahren) wählt ein aus sechs Mitgliedern bestehendes Gremium aus den eingegangenen Bewerbungen max. 6 Teilnehmende und zwei Nachrückende für das weitere Wettbewerbsverfahren anhand der eingereichten Angaben und Referenzen aus. Zusammensetzung des Auswahlgremiums: Frau Hempel, Beratende Kunstsachverständige, Geschäftsführerin Landesverband Bildende Kunst – Sachsen Frau Sell, Referentin, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Herr Kolodzie, Sachbearbeiter, SIB, NL Bautzen, SG Bundesbau Frau Oel, Sachbearbeiterin Kunst am Bau, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Herr Horak, Leiter Hauptzollamt Frau Tümmler, heinlewischer Partnerschaft freier Architekten mbB, Dresden Das Auswahlgremium tagt in nicht öffentlicher Sitzung. Preisgericht Das Preisgericht darf nur aus Preisrichterinnen und Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmenden des Wettbewerbs unabhängig sind. Die Preisrichterinnen und Preisrichter, Sachverständigen und die Vorprüfung haben ihre Aufgabe persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten auszuüben. Mit Ausnahme der Personen, die in einem ständigen Dienstverhältnis zur Ausloberin stehen, dürfen sie später keine vertraglichen Leistungen, für die dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgaben übernehmen. Das Preisgericht setzt sich in der Mehrzahl aus Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichtern zusammen. Die Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter müssen während der gesamten Preisgerichtssitzung anwesend sein. Bei Ausfall einer Fachpreisrichterin oder eines Fachpreisrichters beruft das Preisgericht für die gesamte weitere Dauer der Preisgerichtssitzung eine Stellvertretung an dessen Stelle, der während der bisherigen Sitzung des Preisgerichts ständig anwesend war. Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter können vorübergehend von ihren Stellvertretenden ersetzt werden, wenn sie in den Meinungsbildungsprozess eingebunden bleiben. Bis zum Zusammentreffen des Preisgerichts sind die eingereichten Wettbewerbsentwürfe nur der Vorprüfung und – im Rahmen des Sachverständigenrundgangs – den am Verfahren beteiligten Sachverständigen zugänglich. Die Jury wurde in folgender Zusammensetzung gebildet: 4 Fachpreisrichterinnen bzw. Fachpreisrichter (Kunstsachverständige) Frau Knappe, Arbeitsausschuss Fachpreisrichter Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. Herr Weise, Arbeitsausschuss Fachpreisrichter Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. Frau Pelz, Preisrichterpool Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. Herr Leu, Preisrichterpool Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. 3 Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichter Frau Mager, Hauptzollamt (HZA) DD, Sachbearbeiterin Liegenschaften, Zoll/ zusammen mit Frau Kalbe, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Frau Zschippang, Sächsisches Ministerium für Finanzen, Referat 55 Herr Krauße, heinlewischer Partnerschaft freier Architekten mbB, Dresden Stellvertretende Fachpreisrichter Herr Jansen, Arbeitsausschuss Fachpreisrichter Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. Frau Leukefeld, Preisrichterpool Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. Stellvertretende Sachpreisrichter Herr Lange, Hauptzollamt Dresden, Leiter Kontrollraum Ost/ zusammen mit Herrn Lorenz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Teamleiter Gebäudemanagement Frau John, Sächsisches Ministerium für Finanzen, Referat 55 Herr Thombansen, heinlewischer Partnerschaft freier Architekten mbB, Dresden Die Jury tagt in nicht öffentlicher Sitzung. 2.4 Wettbewerbsleistung Alle Wettbewerbsleistungen – Ausdrucke/ Tafeln, ggf. Modell und zusätzlich geforderte Leistungen – sind zu anonymisieren und jeweils in der rechten oberen Ecke (am Modell an geeigneter Stelle) durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen, nicht aufeinander folgenden, arabischen Ziffern mit einer Höhe von 1cm und der Länge von 6cm zu kennzeichnen. Der komplette Wettbewerbsbeitrag ist in einer für den Transport geeigneten Verpackung in verschlossenem Zustand mit genannter 6-stelliger Kennzahl anonymisiert einzureichen. Geforderte Leistungen: Erläuterungsbericht: kurze Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes (max. 2 DIN A4 Seiten) gesonderte Kurzbeschreibung des Wettbewerbsbeitrages, für die Präsentation im Preisgericht mit maximal 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Auflistung der zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Abmessungen, Oberflächen und Gewichte sowie sonstige für eine Beurteilung des Kunstwerks maßgeblichen Angaben wie Herstellung und Installation vor Ort (max. 2 DIN A4 Seiten) Aussagen zur Lebensdauer und zur Beständigkeit, zum Pflegeaufwand, Beschreibung der Wartung (Ausführung, Zeitintervalle) (max. 1 DIN A4 Seite) Pläne / Darstellungen: Zur Präsentation der Wettbewerbsarbeit im Preisgericht sind max. zwei Pläne im Format DIN-A1 (Hochformat, Papier) einzureichen mit folgenden Darstellungen: Darstellung der künstlerischen Konzeption in der Ansicht, ggfs. Schnitt sowie in den ausgegebenen Lageplan Skizzen, Perspektiven, Fotomontagen im freien Maßstab zur visuellen Erläuterung des Kunstwerks Modell / Materialproben: Möglich sind die Einreichung eines Modells im frei zu wählenden Maßstab und von aussagekräftigen Materialproben in einer wiederverwendbaren und stapelbaren Transportbox (maximale Modellgröße 40 x 40 x 80 cm) Kostenschätzung: Gesamtkosten (einschließlich Steuern) aufgegliedert nach: Honorar „künstlerische Idee“ (bei fehlender Honorarangabe wird davon ausgegangen, dass das Künstlerhonorar innerhalb des Gesamtkostenrahmens enthalten ist) sowie ggf. weitere Honorare Dritter notwendige Reisen Material- und Herstellungskosten einschließlich baulich erforderlicher Maßnahmen (z. B. Fundamenterstellung, Anarbeiten von Oberflächen, Anschlüsse Strom etc.) Transport- und Aufstellungskosten Außerhalb der Realisierungssumme: Folgekosten, Wartung (jeweils für 10 Jahre) Zeitplan (Angaben zur benötigten Ausführungszeit): Darstellung der geplanten Termine zur Umsetzung der Entwurfsidee, auf Grundlage des Bauablaufplanes Zur Information: Die genaue terminliche Abstimmung der Realisierung hat mit der Nutzerin, den Bauverantwortlichen und der Ausloberin zu erfolgen Verzeichnis der eingereichten Unterlagen – mit Kennzahl versehen (Formblatt Anlage A00, offen sichtbar zum Entwurf gelegt) Unterzeichnete Verfassererklärung (Formblatt Anlage A00 in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag – beides mit Kennzahl versehen. Die Verfassererklärung darf nicht digital eingereicht werden.) Zudem Abgabe der Wettbewerbsleistungen (ohne Verfassererklärung!) auch in digitaler Form auf einem Daten-Stick (bevorzugt) bzw. einer CD-ROM. Alle digitalen Daten müssen Windows-kompatibel sein; Darstellungen der Entwürfe und textliche Erläuterungen als PDF, Fotos von ggf. vorhandenen Modellen bzw. Materialproben als JPG Alle PDF-Dateien ohne Schreibschutz Zur Wahrung der Anonymität sind bei allen digitalen Daten enthaltene Angaben, die Rückschlüsse auf die Verfasser zulassen, zu löschen! Als verbindliche Form der Wettbewerbsarbeit gilt der Papierausdruck! Die digitalen Daten müssen mit den abgegebenen Wettbewerbsleistungen in Papier bzw. im Original identisch sein. Die Wettbewerbsarbeit ist in einem für den Transport geeignetem Behältnis in verschlossenem Zustand einzureichen. Die genannte 6-stellige Kennzahl ist außen auf der Transportverpackung gut sichtbar zu vermerken. Die vorliegende Auslobung und alle Anlagen werden den am Wettbewerb Teilnehmenden zum Download zur Verfügung gestellt. Durch ihre Unterschrift auf der Verfassererklärung versichern die am Wettbewerb Teilnehmenden, dass sie die geistigen Urheberinnen bzw. Urheber der Arbeit bzw. zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit berechtigt sind und dass sie zum Zwecke der weiteren Bearbeitung der Aufgabe das Recht zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender, die Änderungsbefugnis einschließender Nutzungsrechte an die auslobende Stelle besitzen. Sie erklären ferner, dass sie mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung einverstanden und zur Durchführung des Auftrages berechtigt und in der Lage sind. 2.5 Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus dem vorliegenden Auslobungstext und den folgenden dazu gehörigen Anlagen (A 1 bis A 09) in digitaler Form. Die vorliegende Auslobung und alle Anlagen werden den am Wettbewerb Teilnehmenden zum Download zur Verfügung gestellt. Ein Downloadlink wird per E-Mail für alle am Wettbewerb Teilnehmenden bereitgestellt. A 01: Bauablaufplan zur Planung der Termine im Datenformat: .pdf A 02: Material- und Gestaltungskonzept für den Außenbereich, o. M. im Datenformat: .pdf A 03: Lageplan mit Vermaßung im Datenformat: .pdf A 04: Visualisierungen Haupteingang, höchstmögliche vorhandene Auflösung im Datenformat: .jpg A 05: Ansicht Haupteingang, M 1:50 im Datenformat: .pdf A 06: Formblatt Verfassererklärung im Datenformat: .pdf A 07: Information Versteuerung von Aufwandsentschädigungen im Wettbewerb Kunst am Bau im Datenformat: .pdf A 08: Muster des vorgesehenen Künstlervertrags (zur Information) A 09: Verzeichnis der eingereichten Unterlagen im Datenformat: .pdf Die am Wettbewerb Teilnehmenden versichern, dass der zur Verfügung gestellte Datenbestand ausschließlich für den hier ausgelobten Wettbewerb verwendet wird; dies beinhaltet ggf. die Weitergabe an Dritte zur Einholung von Angeboten für die Darstellung der Kosten zur Umsetzung der Entwurfsidee. Die Weiterverarbeitung und Weiterverwendung des Datenbestandes darüber hinaus sind unzulässig. 2.6 Zulassung Wettbewerbsarbeiten und Beurteilungskriterien Über die Zulassung entscheidet die Jury. Der Jury werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt der Jury vorbehalten. Die zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden anhand der nachfolgenden Kriterien beurteilt: Beurteilungskriterien Die eingereichten Arbeiten werden nach folgenden Beurteilungskriterien bewertet: A) formale Anforderungen zur Erfüllung der Wettbewerbsanforderung: Fristgerechte und vollständige Abgabe der geforderten Unterlagen Anonymität der Unterlagen Übereinstimmung der Pläne untereinander und mit dem Modell Erfüllung der Vorgaben Nachvollziehbarkeit der Angaben zu Größen, Materialität, Herstellung und Installation vor Ort Nachvollziehbarkeit der Kostenangaben einschließlich der Betriebs- und Unterhaltskosten B) inhaltliche Anforderungen zur Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe: Künstlerische Idee in Wechselbeziehung zur Architektur, zum Gebäudekonzept, zum Nutzungskonzept, zum öffentlichen Raum Konzeptionelle Schlüssigkeit Dauerhafte Erlebbarkeit für die Nutzungsdauer des Gebäudes Technische und finanzielle Realisierbarkeit innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel Nutzungsverhalten, Unterhaltsaufwand, ggf. Betriebskostengestalterische Umsetzung und räumliche Qualität Materialität und technische Umsetzbarkeit/Erhaltung Erfüllung der technischen Vorgaben und funktionalen Anforderungen Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit Investitionskosten innerhalb des Kostenrahmens, Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Wichtung dar. 2.7 Realisierungssumme, Bearbeitungshonorar und Preisgeld Realisierungssumme Für die Realisierung der künstlerischen Idee stehen dem Bauherrn maximal 80.000 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Von dieser Summe werden die Kosten für die Herstellung und Errichtung des Kunstwerkes, das Künstlerhonorar und die Dokumentation nach Punkt 1.13 der Auslobung gedeckt. Bearbeitungshonorar Für jede gemäß Auslobung anforderungsgerecht eingereichte Wettbewerbsarbeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 EUR (inkl. MwSt.) gezahlt. Diese wird im Falle einer Beauftragung auf das Honorar nicht angerechnet. Die Überweisung erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbes. Für die Rechnungstellung sind die Regelungen zu Aufwandsentschädigungen im Wettbewerb „Kunst am Bau“ einzuhalten. Preisgeld Es ist eine Preissumme von insgesamt 8.000 EUR (inkl. MwSt.) vorgesehen. Das Preisgericht entscheidet über Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe von 8.000 EUR (inkl. MwSt.) bei mehrheitlichem Beschluss. 2.8 Termine Wettbewerbsverfahren Benachrichtigung der am Wettbewerb Teilnehmenden und Download Wettbewerbsunterlagen Bis spätestens 19. Januar 2026 werden alle Bewerberinnen und Bewerber der ersten Stufe zum Ergebnis ihrer Bewerbung per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Den ausgewählten, am Wettbewerb Teilnehmenden der Stufe 2 wird mit der Mitteilung ihrer Auswahl das Formblatt mit Verfassererklärung und zur Anonymisierung der Wettbewerbsunterlagen übermittelt. Die ausgewählten am Wettbewerb Teilnehmenden geben spätestens am 2. Februar 2026 eine formlose schriftliche Teilnahmebestätigung ab, um ggf. Nachrückende ohne Verzug in den Wettbewerb einbinden zu können. Nicht beziehungsweise nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmebestätigungen führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb. Die Bestätigung kann per E-Mail an wb-kab-zoll@lbk-sachsen.de erfolgen. Rückfragen und Rückfragenkolloquium Zur Beantwortung von Rückfragen zur Auslobung findet ein Kolloquium statt. In diesem Zuge kann die Örtlichkeit besichtigt werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Baustelle des Gebäudes nicht gestattet. Die Teilnahme am Kolloquium wird empfohlen. Termin: 24. Februar 2026, 14.00 Uhr Im Vorfeld und zur Vorbereitung des Kolloquiums können schriftliche Rückfragen ausschließlich per E-Mail gestellt werden und müssen bis 7 Kalendertage vor Kolloquium) 17. Februar 2026 bis 15:00 Uhr (Eingangstermin mit Angabe der Bezugspunkte in der Auslobung unter dem Kennwort „Zoll GBM_Neubau KEV, GR, WB Kunst am Bau“ bei der folgenden Adresse eingegangen sein: wb-kab-zoll@lbk-sachsen.de Nach dem Kolloquium können weitere schriftliche Rückfragen ausschließlich per E-Mail gestellt werden und müssen bis zum 10. März 2026 bis 15:00 Uhr (Eingangstermin) mit Angabe der Bezugspunkte in der Auslobung unter dem Kennwort „Zoll GBM_Neubau KEV, GR, WB Kunst am Bau“ bei der oben genannten Adresse eingegangen sein. Die Antworten auf alle schriftlichen und mündlichen (Kolloquium-) Rückfragen werden Bestandteil der Auslobung und in Form eines Protokolls an alle Verfahrensbeteiligten bis zum 24. März 2026 versendet. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Abgabefrist der Wettbewerbsarbeit mit allen Wettbewerbsleistungen ist der 28.Juli.2026 um 14:00 Uhr. Die Abgabe erfolgt mit dem Kennwort „Zoll GBM_Neubau KEV, GR, WB Kunst am Bau“ bei der nachfolgenden Adresse: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), NL Bautzen Poststelle Mo. - Fr. 7.00-14.00 Uhr, Ansprechpartner Herr Reuschel Fabrikstraße 48 02625 Bautzen WICHTIG: Paketstücke mit dem Hinweis NICHT ÖFFNEN! Versehen. Zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit ist das mit der Mitteilung über die Auswahl zur Teilnahme übermittelte Formblatt vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen, nur mit der Kennzahl beschrifteten Kuvert beizufügen. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wann die Arbeit bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit bei der Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird. Die am Wettbewerb Teilnehmenden sind selbst verantwortlich dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Da der (Datums-/ Post-/ Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des SIBs zu verwenden. Wettbewerbsbeiträge, die nicht den oben gemachten Vorgaben entsprechen werden von der Wertung ausgeschlossen. 2.9 Eigentum und Urheberrecht Eigentum Die Unterlagen aller prämierten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Urheber-, Nutzungs- und Bearbeitungsrechte der Wettbewerbsteilnehmenden Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist verpflichtet, die Ergebnisse des Kunst am Bau Wettbewerbes öffentlich auszustellen, bzw. zu veröffentlichen. Alle eingereichten Entwürfe werden daher in der Regel öffentlich ausgestellt. Im Rahmen dieser Ausstellung können die Entwürfe von den Besucherinnen und Besuchern fotografiert werden. Die Wettbewerbsteilnehmenden räumen der BImA die Nutzungsrechte an ihren eingereichten Entwürfen ein. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst zumindest das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet und über Social Media), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe in Funksendungen oder durch öffentliche Zugänglichmachung (nichtkörperliche Verwertungsrechte). Eine hierfür angemessene Vergütung ist in dem Bearbeitungshonorar enthalten. Urheber-, Nutzungs- und Bearbeitungsrechte von prämierten Entwürfen der Wettbewerbsteilnehmenden Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse des Kunst am Bau Wettbewerbes auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben https://kunst-am-bau.bundesimmobilien.de/ nimmt die BImA ihr Erstveröffentlichungsrecht wahr. Auf der Homepage der BImA werden ausschließlich die prämierten Entwürfe veröffentlicht. Im Anschluss können die prämierten Entwürfe von den Künstlern veröffentlicht werden. Urheber-, Nutzungs- und Bearbeitungsrechte im Falle einer Beauftragung Wettbewerbsteilnehmer, die mit der Realisierung der künstlerischen Arbeit beauftragt werden, verpflichten sich, das Kunstwerk frei von Rechten Dritter herzustellen und der Ausloberin zu übereignen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird die Eigentümerin der realisierten Kunst am Bau sein (Rechtenehmerin). Das Erstveröffentlichungsrecht der realisierten künstlerischen Arbeiten liegt bei der Ausloberin. Im Weiteren verpflichten sich Wettbewerbsteilnehmende im Falle einer Beauftragung der Ausloberin das ausschließliche, unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte und übertragbare Recht einzuräumen, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen in Form des Entwurfes des Kunstwerkes und des realisierten Kunstwerkes in dem vertraglich vorgesehenen Rahmen zu nutzen. Die Urheberrechte und damit verbundene Nutzungsrechte des Wettbewerbsteilnehmenden bleiben dabei bestehen. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst zumindest das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet und über Social Media), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe in Funksendungen oder durch öffentliche Zugänglichmachung (nichtkörperliche Verwertungsrechte). Darüber hinaus verpflichten sich Wettbewerbsteilnehmende im Falle einer Beauftragung, der Ausloberin Änderungen innerhalb der Grenzen des § 14 sowie § 23 des Urheberrechtsgesetzes am ausgeführten Werk zu gestatten. Bestehen seitens der Auftraggeberin Änderungswünsche, so sind diese mit dem Urheber des Werkes abzustimmen. Vorschläge des Auftragnehmers werden dabei berücksichtigt, soweit nicht eine Interessensabwägung im Einzelfall ergibt, dass das Schutzinteresse des Auftragnehmers hinter dem Gebrauchsinteresse der Auftraggeberin zurücktreten muss. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe und des Werkes bleiben dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Absatz 3). Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse des Kunst am Bau Wettbewerbes auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben https://kunst-am-bau.bundesimmobilien.de/ nimmt die BImA ihr Erstveröffentlichungsrecht wahr. Auf der Homepage der BImA werden ausschließlich die prämierten Entwürfe veröffentlicht. Im Anschluss können die prämierten Entwürfe von den Künstlern veröffentlicht werden. 2.10 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Bekanntgabe und Ausstellung Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmenden unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt. Die Öffentlichkeit wird zusätzlich über die Presse informiert. Die Ausloberin plant, alle eingereichten und zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten für mindestens zwei Wochen öffentlich auszustellen. Ort und Zeitpunkt werden rechtzeitig bekannt gegeben. Haftung und Rückgabe Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten haftet die Ausloberin auf Kostenersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. verlorenen Unterlagen nur, wenn sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Die prämierten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die nicht prämierten Arbeiten können nach dem Ende der Wettbewerbsausstellung wieder abgeholt bzw. zurückgesendet werden. Sind diese Arbeiten drei Wochen nach dem genannten Termin nicht abgeholt worden bzw. liegt kein Antrag auf Rücksendung vor, so geht die Ausloberin davon aus, dass die Betreffenden den Anspruch an ihren Arbeiten aufgegeben haben und sie damit nach ihrem Belieben verfahren kann. Eine Rücksendung erfolgt nur auf schriftlichen (formlosen) Antrag der Teilnehmenden im Anschluss an das Verfahren. Für die Rücksendung wird vorausgesetzt, dass die Arbeiten in vollständig versandfertigen, wiederverwertbaren Verpackungen eingereicht worden sind. Risiko und Kosten des Versands tragen die Wettbewerbsteilnehmenden, die Ausloberin übernimmt keine Haftung. 2.11 Weitere Bearbeitung und Vorgehensweise Das Preisgericht gibt eine Empfehlung für die weitere Realisierung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung dieser Realisierungsempfehlung des Preisgerichts in der Regel den 1. Preisträger mit der Ausführung des prämierten Entwurfes zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Darüber hinaus kann das Preisgericht Empfehlungen und Überarbeitungshinweise an den 1. Preisträger formulieren. Sofern gewichtige Gründe gegen die Realisierung der Preisgerichtsempfehlung sprechen, erhält der 1. Preisträger die Gelegenheit, der Ausloberin und ggf. dem Nutzer seinen Entwurf persönlich vorzustellen und zu erläutern, mit dem Ziel, eventuelle Bedenken auszuräumen. Gegebenenfalls wird der mit der Realisierung zu beauftragende Wettbewerbsteilnehmende schriftlich aufgefordert, den Entwurf nach Maßgabe der Empfehlungen und Überarbeitungshinweise des Preisgerichts sowie den technischen Erfordernissen entsprechend anzupassen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung und des Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Davon ausgenommen sind wesentliche Änderungen, die durch die Ausloberin veranlasst wurden. Im Rahmen einer Beauftragung mit der Realisierung des Kunstwerkes sind der Ausloberin das Eigentumsrecht und das Erstveröffentlichungsrecht sowie umfassende Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an dem projektierten Kunstwerk zu übertragen; die Grenzen von § 14 des Urheberrechtsgesetzes bleiben dabei gewahrt. Eine hierfür angemessene Vergütung ist in der Realisierungssumme enthalten. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung werden die Preisträgerinnen und Preisträger über die Prämierung ihrer Arbeiten unterrichtet. Alle anderen Teilnehmenden werden innerhalb einer Woche schriftlich (E-Mail) über den Ausgang des Wettbewerbes informiert. Der 1. Preisträger wird nach der Preisgerichtssitzung über die empfehlende Juryentscheidung informiert. Die Ausführung wird erst durch Unterzeichnung des Vertrages beauftragt. Die Beauftragung der Realisierung des Entwurfes im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt mit dem Vertragsabschluss. Ein Muster des aktuellen Vertrages, der als Grundlage der Vertragsverhandlungen dient, ist den Auslobungsunterlagen als Anlage A08 beigefügt. Die künstlerische Gestaltung ist nach Abschluss des Projekts folgendermaßen zu dokumentieren: Fotodokumentation (digital: Größe: Breite ca. 215 mm/ Höhe mind. 150 mm, Auflösung: 350 dpi, Farbtiefe: 24 - 32 Bit, Format: tif) Beschreibung Kunstwerk und künstlerische Idee Erläuterungen zur Art der Ausführungstechnik und Dimension Biografie der kunstschaffenden Person(en) Zeitpunkt der Realisierung Aufschlüsselung der Kosten Die Dokumentation wird nicht gesondert vergütet. 3. Wettbewerbsaufgabe / Grundlagen und Anforderungen 3.1 Grundlegendes zur Baumaßnahme Beschreibung der Bauaufgabe Der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Direktion Erfurt, Drosselbergstraße 2 vertreten durch das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB), Niederlassung Bautzen, Fabrikstraße 48, errichtet auf der bundeseigenen Liegenschaft in Görlitz im Ortsteil Klingewalde einen Neubau für die endgültige Unterbringung von Zolldienststellen am Standort Görlitz. Bild Abbildung 2: Blick auf die Nordfassade – heinlewischer, Partnerschaft freier Architekten mbH, Dresden Mit dem Neubau erhalten die Dienststellen der Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) Görlitz (GR) und Großröntgentechnik (GRT), die Funkwerkstatt der Generalzolldirektion (GZD), die Schieß-, Sport- und Hundetrainer und als Interimsunterbringung die Sprechfunkzentrale (SFZ) ein gemeinsames Gebäude. In einem Nebengebäude sind die Garagen und Hundezwinger mit den erforderlichen Nebenräumen untergebracht, daran nördlich angrenzend ist der Hundeübungsplatz, und im südlichen Bereich sind die Stellplätze verortet. Das Baugrundstück umfasst das Flurstück 56/4 der Gemarkung Görlitz Flur 25 und befindet sich im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes 21 A – Gewerbegebiet Görlitz Nord-Ost. Das Grundstück mit einer Fläche von 10.130 m² wird begrenzt durch die Dorfstraße „Klingewalde“ im Norden und die Stich-/Ringstraße „Klingewalder Höhe“ im Süden und Westen. Die Geländehöhe steigt von ca. 193,5 m an der nordwestlichen Ecke auf ca. 199,0 m an der südöstlichen Ecke an. Entlang der Dorfstraße befindet sich eine ca. 1 m hohe Böschung, wobei die Zufahrt zum Plangebiet an der Westgrenze des Grundstücks angeordnet wird. Im Osten ist die Liegenschaft durch eine Grünfläche im Eigentum der Stadt Görlitz begrenzt. Im Umfeld findet sich eine ländliche und grüne Umgebung mit Wohn-, Landwirtschafts- und Gewerbestrukturen. Der ÖPNV-Anschluss ist in unmittelbarer Nähe mit der Haltestelle „Klingewalde Ost“ auf der Dorfstraße Klingewalde über einen Fußweg in ca. 130 m und der ÖPNV-Anschluss „Abzweig Ludwigsdorf – Görlitz“ mit einer Entfernung von ca. 400 m zur Grundstückseinfahrt gewährleistet. Die mobilen Kontrolleinheiten befassen sich mit der Kontrolle der Verkehrswege, insbesondere des Warenverkehrs, und führen hierzu auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Stichproben durch, um die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise in Bezug auf Abfälle, Geldwäsche und Artenschutz, zu überwachen sowie die unerlaubte Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln, Waffen, radioaktiven Stoffen etc. zu verhindern. Somit tragen die Kontrolleinheiten wesentlich dazu bei, den Schmuggel zu unterbinden und aktiv die Ordnung und Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu gewährleisten. Die Trainingsstätte des Hundetrainers wurde im Rahmen dieser Bauaufgabe am Standort integriert. Dabei werden sechs Hundezwinger für den temporären und dauerhaften Verbleib der Zollhunde errichtet. Daran unmittelbar anschließend ist der Hundeübungsplatz für die Ausbildung der Hunde und Hundeführer zu verorten, welcher gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung und Gewerbeeinheiten mit Hilfe einer Lärmschutzwand in ausreichender Höhe schalltechnisch abgeschirmt ist. Aufgrund der Nutzung gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen an das Grundstück und seine Gebäude. So besteht die Anforderung, das Grundstück allseitig mit Übersteigschutz einzufrieden und die Zufahrt und den Eingang zu verschließen und nur mittels Zutrittsberechtigung oder -gestattung öffnen zu können. Das Grundstück wird von Westen über eine Planstraße in Ost-West-Richtung erschlossen. Die Zufahrt mündet im östlichen Bereich des Grundstücks in der Stellplatzfläche. Eigentumsverhältnisse Bild Die beiden Neubauten der Zolldienststellen zusammen mit den Stellplätzen und dem Hundeübungsplatz befinden sich auf dem Flurstück Nr. 56/4 auf dem Flur 25 der Gemarkung Görlitz mit der Adresse Klingewalder Höhe 2, 02828 Görlitz. Dabei befindet sich das Grundstück im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und liegt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21A. Topografische Verhältnisse Die Geländeoberfläche des Baufeldes hat eine leichte Hanglage, wobei das Gelände im Süden, auf ca. 2/3 seiner Grundstückstiefe, einen mäßigen Geländeabfall von 199,00 m auf ca. 196,00 m, im nördlichen Drittel hingegen einen steileren Abfall des Geländeverlaufs mit einem Niveauunterschied von 196,00 m auf ca. 194,00 m über NHN aufweist. Abbildung 3: Höhenentwicklung, Geoportal Sachsen 3.2 Das Bauvorhaben Neubau Zolldienststellen Görlitz Ab November 2026 sollen im Normalbetrieb ca. 80 Mitarbeitende und Hundestaffeln der Zolldienststellen Görlitz den Neubau nutzen können. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 10 Millionen Euro. Für das Bauvorhaben wird sowohl für das Hauptgebäude als auch für die Außenanlagen eine Silber-Zertifizierung im Sinne des BNB-Systems (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) angestrebt. Ziel des BNB-Systems ist die Errichtung von Gebäuden und Außenanlagen, die die Ziele der Nachhaltigkeit in Einklang bringen. Diese Ziele umfassen die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität sowie die technischen und prozessualen Aspekte. Zudem wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet. Die Bewertung erfolgt in Kriterien-Steckbriefen, die zu einer Gesamtbewertung und dann Zertifizierung führen. Insbesondere bei der Wahl der Materialien sind die Systemvorgaben einzuhalten. Informationen zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen siehe auch www.nachhaltigesbauen.de. Informationen zum Nutzer ‚Zoll‘ siehe auch www.zoll.de. Bild Abbildung 4. Luftaufnahme des Baugrundstücks (weiß umrandet) der Zolldienststellen Görlitz in Görlitz Klingewalde 3.2.1 Städtebauliches Umfeld Das Gelände der Zolldienststellen Görlitz befindet sich in ländlicher Umgebung/ dörflicher Lage, unmittelbar im Gewerbegebiet „Klingewalder Höhe“. Im gesamträumlichen Kontext liegt das Gebiet an der Verbindungsachse zwischen Görlitz und dem Gemeindeverbund Neißeaue. Neben dörflicher Bebauung, Wohnbauten, landwirtschaftlicher Nutzung finden sich wachsende Gewerbeansiedlungen und Brachflächen. 3.2.2 Entwurfskonzept Städtebau Der Neubau des Zolldienststellengebäudes besetzt mit ausreichendem Abstand zu den Grundstücksgrenzen die südwestliche Ecke des Grundstücks und orientiert sich in seiner Ausdehnung als rechteckiger Baukörper entlang der südlichen Grundstücksgrenze. Der Standort des Gebäudes befindet sich in der oberen Höhenlage des Grundstücks. Die Zweigeschossigkeit des Neubaus markiert zum einen den Beginn des Gewerberings Klingewalder Höhe, unterstreicht somit dessen Zugehörigkeit und setzt sich damit auch bewusst von der angrenzenden Wohnbebauung entlang der Dorfstraße Klingewalde ab. Die Zufahrt des Grundstücks liegt an der westlichen Grundstücksgrenze mit direktem Anschluss an die Klingewalder Höhe. Anordnung von Grundstückserschließung und Stellplätzen sind im Punkt 3.1 unter „Beschreibung der Bauaufgabe“ erläutert. An den Bereich der Stellplätze unmittelbar nördlich anschließend erstreckt sich ein rechteckiges, eingeschossiges Gebäude, welches zum einen die Stellflächen baulich fasst und begrenzt und zum anderen zur nördlich gelegenen Wohnbebauung optisch und akustisch abschirmt. Dieses Nebengebäude nimmt die Garagen und Hundezwinger auf und grenzt mit dessen Nordfassade direkt an den Hundeübungsplatz, der sich bis zur Dorfstraße im Norden erstreckt und an der Ostseite entsprechend der Gebäudeflucht der Fassade und an der Westseite durch den Fußweg zum Pausenbereich begrenzt wird. Im nordwestlichen Grundstücksbereich nahe der Einmündung der Klingewalder Höhe auf die Dorfstraße Klingewalde ist das Regenrückhaltebecken mit östlich angeschlossenem Pausenbereich geplant. Der Pausenbereich erfüllt zudem die Funktion als Sammelplatz für den Evakuierungsfall der Gebäude, welcher über den Fußweg in Nord-Süd-Ausrichtung direkt an die Erschließungsstraße angebunden ist bzw. auch in Flucht zum Vorplatz des Zolldienstgebäudes liegt. Im Grundstücksbereich zwischen dem Regenrückhaltebecken und der Erschließungsstraße steht dem Nutzer eine Erweiterungsfläche zur Verfügung. Die Geländetopografie wird in der städtebaulichen Anordnung der zuvor beschriebenen Funktions- und Nutzungsbereiche integriert. So werden die Gebäude und Stellplätze im südlichen Grundstücksbereich mit der geringeren Geländeneigung und das Regenrückhaltebecken am Tiefpunkt des Grundstücks angeordnet. Gebäude der Zolldienststelle Bild Die Zolldienststelle, als bestimmender Baukörper auf dem Plangrundstück, orientiert sich in seinem Maßstab und seiner Gestaltung an der umgebenden, durch Wohnbebauung im ländlichen Raum kleinteilig geprägten Struktur und übernimmt die geneigte Dachform und die Geschossigkeit mit zwei oberirdischen Vollgeschossen. Im Inneren ist das Gebäude als Dreibund mit zentralem Erschließungskern organisiert, wobei entlang der Fassaden alle Aufenthaltsräume angeordnet und in dessen Mittelspange die notwendigen Neben- und Technikräume untergebracht sind. Die Grundrissaufteilung bildet sich nach außen in der Dachgestaltung als drei gereihte Pultdächer ab, deren Dachflächen sich gen Süden richten, somit gleichzeitig optimal für die Photovoltaik-Anlage genutzt werden können und sich optisch Richtung Ort öffnen. Der Hauptzugang zum Gebäude liegt nahezu mittig an der Nordfassade. Zur Akzentuierung und Markierung ist dieser und der östlich angrenzende Wandbereich der Nordfassade etwas zurückgesetzt und bildet somit einen überdachten Bereich als Verbindungsglied zum vorgelagerten Vorplatz und nimmt die Wegeführung Richtung Stellplätze auf. Abbildung 5: Neubau Zolldienststellen Görlitz, heinlewischer, Partnerschaft freier Architekten mbH, Dresden Nebengebäude Das Nebengebäude mit den Garagen und Hundezwingern ist ein eingeschossiger, rechteckiger Baukörper mit direktem südlichem Anschluss an die Planstraße. Es befindet sich gegenüber den Stellplätzen, sodass das Parken gebündelt im südöstlichen Bereich des Grundstücks stattfindet. Im selben Gebäude der Garagen sind die Hundezwinger mit den zugehörigen Nebenräumen untergebracht. Der Gebäudezutritt erfolgt über den Haupteingang auf der Südseite. Analog zum Hauptgebäude bestehen auch an das Nebengebäude hohe Sicherheitsanforderungen, weswegen die Fassade in analoger Umsetzung zur Zolldienststelle geplant ist. Die Fassade ist, bis auf den perforiert ausgeführten Bereich vor den Fenstern, geschlossen. Um den Grad der Versiegelung ökologisch zu kompensieren ist das Dach als Flachdach mit Gründachaufbau geplant. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes Das Gebäude wird nach den Kriterien des BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes) in der Systemvariante BNB_BN_2015 zertifiziert. Dabei ist es unter anderem ein wichtiges Ziel, problematische Stoffe zu vermeiden, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft darstellen sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies gilt grundsätzlich auch für die in Kunstwerken verarbeiteten Materialien. Allgemein sollen vor Ort verarbeitete Gemische keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) mit einem Anteil von > 0,1% enthalten. Dies ist in den Sicherheitsdatenblättern aufgeführt. Soweit Gemische in großflächiger Anwendung > 10 m² verarbeitet werden, gelten die Anforderungen an das Qualitätsniveau QN2 des Kriteriums 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Die verwendeten Materialien sind anhand der Sicherheitsdatenblätter zu dokumentieren. Schwermetalle, flüchtige organische Lösemittel (VOC), halogenierte Treibmittel und Biozide sollen so weit wie möglich reduziert werden. Mit dem BNB-Koordinierenden sind die Anforderungen sowie ihre Relevanz und notwendige Abweichungen bei der konkreten Anwendung abzustimmen. Bild 3.2.3 Farben und Materialien Neubau Entsprechend der Fassadenanalyse erhält der Neubau eine umlaufende Trapezblechverkleidung, was das Gebäude homogen, monolithisch und klar erscheinen lässt. Die Nutzung des Erdgeschosses als Funktionsebene mit hohen Sicherheitsanforderungen ist mittels der weitgehend geschlossenen Fassade auch äußerlich ablesbar, die sich nur im Bereich der Zugangs- und Fluchttüren öffnet und im Bereich der Fenster perforiert ausgeführt wird. Dies dient gleichzeitig auch als außenliegender Sonnenschutz. Darüber öffnet sich das erste Obergeschoss als Arbeitsebene mit geringeren Sicherheitsanforderungen mit Fensterbändern an allen Fassadenseiten zum Außenraum. Abbildung 6: Haupteingangsbereich Blick von Nordwesten – Abbildung: heinlewischer, Partnerschaft freier Architekten mbH, Dresden 3.2.4 Farben und Materialien Frei- und Erschließungsanlagen Gehwege und Vorplatz Für die Gestaltung der Geh- und Zuwegungen zu den Gebäuden und den Parkplätzen wurde sich für den Oberflächenbelag Betonpflaster entschieden. Betonpflaster hat den Vorteil, dass es eine hohe Haltbarkeit und somit auch einen geringeren Wartungsaufwand besitzt. Es weist einen hohen Widerstand gegen Witterungseinflüsse, Abnutzungen sowie eine hohe Belastbarkeit auf. Die Wege werden mit unterschiedlichen Formaten des Betonpflasters hergestellt. Dies ermöglicht durch geschicktes Anordnen und Kombinieren von Formaten, ein interessantes Layout herzustellen. Ziel ist hierbei eine visuelle Dynamik und Rhythmus in die Gestaltung einbringen. Bild Abbildung 7: Farbgestaltung des Betonpflasters, Abbildung: Richter+Kaup Bei der Farbgestaltung der Gehwege wurde sich für eine Kombination aus mehreren Farbtönen entschieden. Hierbei soll eine unregelmäßiger Farbübergang bzw. eine unregelmäßige Farbmischung auf der gesamten Wegefläche entstehen. Die eingesetzten Farbtöne wandern von einem dunklen Grauton, zu einem Hellgrau, bis hin zu einer gelblichen, sandfarbigen Farbmischung. Der sandfarbige Farbton soll hierbei Akzente setzen und den Farbton der Fassaden des Gebäudes widerspiegeln und in den Gehweg integrieren. Bild Stellflächen Die Aspekte der reduzierten Flächenversiegelung und eines nachhaltigen Regenwassermanagements stellen einen wesentlichen Schwerpunkt der Außenanlagengestaltung dar. Daher wurde sich bei der Oberflächenausführung der Stellplätze für ein fugenweites Betonpflaster entschieden. Bei der Farbgebung des Betonpflasters für die Stellflächen wurde sich für ein schlichtes Grau entschieden. Grund der Wahl ist hierfür, dass der Parkplatzbereich sich an die angrenzende Asphaltfläche eingliedern soll und durch seine schlichte Färbung nicht in den Vordergrund der umliegenden Flächen rücken soll. Bei den Trennstreifen der Parkplatzbuchten werden die Pflastersteine in der Farbe anthrazit hergestellt, um einen visuellen Kontrast zwischen den Stellflächen zu erhalten und durch ihre Farbgebung, die Oberflächenfarbe des angrenzenden Asphalts aufzunehmen. Abbildung 8: Farbgestaltung der Stellflächen | Quelle: Richter+Kaup Wassergebundene Wegedecke Bild Dieser Belag wird für die Wegeführung zur Pausenzone und zum Sammelplatz eingesetzt. Ausschlaggebend war zum einen, dass die Fassade des Hauptgebäudes in einem gelblichen Farbton gestaltet wird und sich daher für Gelb entschieden wurde. Zum anderen fügt sich der gelblich-bräunliche Farbton der Wege und Aufenthaltsbereiche harmonisch in die angrenzenden Grünflächen und Gehölze ein. Darüber hinaus haben die hellen, sandfarbenen Töne den positiven Effekt, dass sie hitzeabweisend wirken und so das Aufheizen der Flächen reduzieren. Abbildung 9: Wassergebundene Wegedecke im Farbton ocker, Abbildung: Richter+Kaup Ausstattung Die Ausstattungselemente stellen eine Kombination aus mehreren Materialien dar. Es wurde auf einen einheitlichen Materialmix in den Ausstattungselementen geachtet. Für alle tragenden Elemente wurde das Material Metall (Stahl) verwendet. Bild Die Farben für die Ausstattungselemente (Abfallbehälter, Fahrradständer, Bänke, u.ä.) sollen eine einheitliche Farbgestaltung bei den integrierten Metallelementen besitzen. Hierfür wurde sich für die Farbe Anthrazit, mit der RAL-Kennzeichnung 7016 entschieden. Vorteil dieser Farbe ist, dass sie unauffällig, schlicht ist und sich zudem gut mit angrenzenden Bebauungen und Oberflächenbelägen kombinieren lässt. Es wurde auf eine Einheitlichkeit der Architektur und der Außenanlagengestaltung geachtet. Abbildung 10: Beispiel einer Bank mit Sitzauflage aus Holz, Abbildung: Richter+Kaup 3.3 Wettbewerbsaufgabe – Bereiche für Kunst am Bau Aufgabe des Wettbewerbs ist es, einen zeitgenössischen künstlerischen Entwurf zu erarbeiten, der den Anspruch der Baumaßnahme des Neubaus der Zolldienststellen insbesondere in deren Außengelände bereichert und einen Beitrag zur Steigerung der Aufenthaltsqualität für Beschäftigte und Verpflichtete vor Ort darstellt. Die Zolldienststelle siedelt sich im unmittelbar grenznahen Raum zum Nachbarland Polen an. Der Zoll in Deutschland ist die größte nachgeordnete Behörde unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Der Zoll ist heute eine modern entwickelte Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes, deren Tätigkeitsspektrum von der Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln reicht und für die Sicherung der Staatsfinanzen, den Schutz der Sozialsysteme sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig ist. Der Zoll nimmt jährlich etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Die Zolldienststelle ist nicht öffentlich zugänglich. Eine nicht unmittelbar mit Zugang zum Gelände der Zolldienststelle verbundene Wahrnehmung ist nur am nichtumzäunten Standort (A) Hangbereich im NO des Grundstücks an der Dorfstraße gegeben. Ein inhaltlicher Bezug zur Baumaßnahme sowie die Korrespondenz mit der umgebenden Gestaltung von Freiflächen und der Bebauung sollte gegeben sein. Die Zolldienststelle ist ein Ort der Arbeit mit Grenz- und Zollfragen an einer Ländergrenze innerhalb der EU. Dazu kann die Kunst einen Bezug herstellen bzw. für die in der Zolldienststelle Verkehrenden gestaltend oder bereichernd wirken. Auch ein Bezug zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist vorstellbar. Eine intelligente Auseinandersetzung mit der Arbeit des Zolls ist gewünscht. Erwartet wird ein eigenständiger Beitrag, der durch künstlerische Qualität und Aussagekraft überzeugt und auf Grundlage des individuellen künstlerischen Schaffens eigens für diese Wettbewerbsaufgabe erarbeitet wurde. Die Teilnehmenden des Kunstwettbewerbs dürfen nur einen künstlerischen Entwurf ohne Varianten einreichen. 3.3.1 Allgemeine Standortbedingungen Das Grundstück ist rundum eingezäunt. Der umlaufende, 2,0 m hohe anthrazitfarbene Stabmattenzaun mit 50 cm Übersteigschutz wird durch eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand aus Lärchenkernholz ergänzt. Diese befindet sich ausschließlich an der Nordseite des Grundstücks zur Straße hin und dort nur im östlichen Abschnitt im Bereich des Hundeübungsplatzes. Es gilt: hohe Sicherheitsrelevanz stark eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit vom öffentlichen Raum aus einsehbare Bereiche sind nur begrenzt vorhanden. Bild Abbildung 11: Grundriss Gelände 3.3.2 Mögliche Standorte Grundsätzlich stehen verschiedene Standorte zur Verfügung, im Interesse der Vielfältigkeit der Möglichkeiten erfolgt keine diesbezügliche Vorabfestlegung bzw. Ausschluss. Es besteht auch die Möglichkeit eines mehrteiligen Kunstwerks unter Nutzung von mehr als einem der benannten Standorte. Grundsätzlich möglich sind folgende Standorte: • A) Hangbereich im NO des Grundstücks Der Standort, der auch nach außen und ohne Betreten des Grundstücks wahrnehmbar sein wird, liegt im Grundstück, aber außerhalb der Grundstücksbegrenzung, an der vorbeiführenden Dorfstraße. Hier ist es möglich, auf der ehemaligen landwirtschaftlichen Zufahrt, deren Boden unversiegelt bleiben wird, eine künstlerische Arbeit zu planen. Außerhalb des Sicherheitszaunes angeordnete Objekte erfordern eine vandalismussichere Ausführung und das Kunstwerk darf nicht das Übersteigen des Zaunes erleichtern. Bild Abbildung 12: Einzelplan Standort A • B) Bereich am / um den Teich (NW-Ecke des Grundstücks). Links der Grundstückszufahrt, gegenüber dem Zugang zum Hauptgebäude wird eine Grünfläche als Erweiterungsfläche vorgehalten. Nördlich dieser Fläche schließt sich zum Osten hin ein Pausen-/ Erholungsbereich für die Mitarbeitenden an, der auch als Sammelpunkt für den Evakuierungsfall dient und in Richtung Westen vom angrenzenden Retentionsteich bestimmt wird. Der als Regenrückhaltebecken dienende Teich kann je nach Niederschlagsmenge unterschiedliche Füllstände aufweisen. Bild Abbildung 13: Einzelplan Standort B • C) Vorplatz vor dem Eingang Vor dem Haupteingang zum Gebäude ist ein weiterer Standort gegeben (im Grundriss markierte Bodenfläche „C“). Der Boden wird im Zugangsbereich mit Betonplatten/ Betonpflaster versiegelt. Links und rechts vor dem Eingang sind Grünflächen geplant. Der mögliche Bereich „C“ beginnt erst vor der Gebäudekante des OG. Zugang und Ausgang dürfen nicht behindert werden. Auch wenn die Wand des 8m hohen Gebäudes selbst nicht als möglicher Standort zur Verfügung steht, ist der Rückversatz der Wand im EG und die farbliche Differenzierung der Fassade nicht ohne Bedeutung für die Gestaltung des Außenraums vor dem Eingang. Die Verkleidung ist im unteren Bereich an der zurückgesetzten Wand dunkel abgesetzt und an den anderen Teilen des Gebäudes aus hellem Trapezblech. Das in der Visualisierung auf der dunklen Wandfläche applizierte Zollsignet ist ein Gestaltungsvorschlag des Architekten und kein bindendes Element. Bild Abbildung 14: Einzelplan Standort C Bild Abbildung 15: Blick auf die Nordfassade – heinlewischer, Partnerschaft freier Architekten mbH, Dresden 3.3.3 Rahmenbedingungen Grundsätzlich sind für den Entwurf der Kunst am Bau die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer aktuell gültigen Fassung einzuhalten. Die zu beachtenden funktionalen und baulichen / technischen Rahmenbedingungen für den ausgewiesenen Bereich der Kunst am Bau werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben und sind zwingend zu beachten. Allgemein: Traglasten, Befestigungsart und Stand- bzw. Befestigungsorte sind im Einzelfall im Zuge der Umsetzung der Entwurfsidee mit der aktuellen Tragwerksplanung abzustimmen, wenn eingehende Lasten aus Objekten festgelegt sind Sämtliche Verankerungen zur Befestigung der Kunst am Bau sind Teil der Kunst und müssen statisch nachgewiesen sein; Die Statik der Kunst inkl. die Statik der Befestigung sind Kosten des Kunstwerkes – dies ist damit eine Kostenschnittstelle Unfallverhütungsvorschriften Von der Gestaltung des Kunstwerkes darf keine Gefährdung für die Nutzer ausgehen. Es sind die entsprechenden Normen und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (u.a. Sächsische Bauordnung; Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzrichtlinien) Keine Beeinträchtigung oder Änderung der Funktionen oder räumlichen Zuordnungen in den Außenanlagen. Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit sind in allen Bereichen einzuhalten Keine Änderungen an Wegebeziehungen, Plätzen und Straßenanordnung Freihalten von Zufahrten, Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr sowie Sammelplätzen Die Ausloberin wird für die Instandhaltung und Pflege der realisierten Kunst verantwortlich und zuständig sein. Daher soll bereits im Rahmen des Entwurfes überlegt werden, dass eine Restaurierung und Instandhaltung der Kunst möglich und gewährleistet sein muss. Die Unterhaltung des Kunstwerks darf nur zu geringen Kosten führen (maximal 500,00 € p.a. – ein entsprechender Nachweis ist zu führen) Spezifisch: Freihalten des Überflutungsvolumens im Freiraum für temporären Einstau Niederschlagswasser Das Kunstwerk muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen Außerhalb des Sicherheitszaunes angeordnete Objekte (insbesondere „Hangbereich im Nordosten“ erfordern eine vandalensichere Ausführung Grundsätzlich gilt, dass von dem Vorhaben keine Gefährdung und Beeinträchtigung der Nutzung des jeweiligen Standorts und der auf dem Gelände verkehrenden Menschen und Hunde ausgehen darf Die Wettbewerbsteilnehmenden werden ermutigt, bei ihrer Materialwahl auf ökologisch nachhaltige und gesundheitlich für Menschen und Hunde unbedenkliche Produkte Wert zu legen. Die Eigenschaften Robustheit und Werthaltigkeit sollten auch vor dem Hintergrund einer ökologischen Nachhaltigkeit verwendet werden. Materialien (und Bauprodukte) sollen reinigbar, waschbar und reparierbar sein. Produkte, für die aus technischen oder funktionalen Aspekten ein regelmäßiger Austausch erforderlich wird, sollten schadfrei austauschbar und kreislaufbasiert konzipiert sein. Je nach Gestaltung des Kunstwerks behält sich die Ausloberin vor, gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern eine Anpassung des Materialkonzepts unter ökologischen und gesundheitlichen Aspekten abzustimmen. Die ökologische Wertigkeit entsprechend der Kriterien des BNB-Systems muss nachvollziehbar sein beziehungsweise nachgewiesen werden – auf die grundsätzliche Zulässigkeit beziehungsweise erforderliche Eignung von Materialien, Baustoffen, Beschichtungen etc. ist zu achten – siehe hierzu auch Ausführungen unter 3.2. Ausgeschlossen sind: Akustische Arbeiten (Klanginstallationen), Licht- und Videoarbeiten. Arbeiten, die eine Wasserversorgung benötigen. Kunstwerke mit Strom und einem hohen Technisierungsgrad, wie z. B. interaktive Monitore o.ä. Kunstwerke, die mit dem Internet arbeiten, dürfen nicht mit dem WLAN des Nutzers verbunden werden; zudem müssen alle technischen Fragen zu der Funktionsweise und Infrastruktur vorab im Rahmen des Rückfragenkolloquiums erfragt und abgeklärt werden. ein „work in progress“ (=nicht abgeschlossenes). eine künstlerische Ausgestaltung mit mobilen Kunstwerken. Inpage Navigation anzeigen An