Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen: künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben, Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen, Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen, Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten, Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren, Projekte, die auf die Jugend bezogen sind, Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. rechtliche Voraussetzungen Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts Vereine Stiftungen juristische Personen des öffentlichen Rechts Körperschaften Anstalten Stiftungen kommunale Gebietskörperschaften Gemeinden Landkreise Antragstellung: für das Folgejahr: bis zum 30.9. (Eingangsstempel) für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3. (Eingangsstempel) vor Beginn des Projekts Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt. Weitere Informationen Abgabedatum 30.09.2025 Genre sonstiges Kontakt Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Referat K 44 Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: 0228 9968113514 K44@bkm.bund.de Ausschreibungsart Projektförderung