Erleichterung bei Rückzahlung von Corona-Hilfen Nach einer temporären Aussetzung der Rückzahlungsforderungen von Corona-Soforthilfen gelten in Sachsen ab sofort erleichterte Regelungen, welche die Rückzahlung flexibler gestalten bzw. bei geringem Einkommen und Vermögen sogar erlassen. Wichtig: Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung ist die Teilnahme am Rückmeldeverfahren. Alle relevanten Informationen zu den neuen Zahlungserleichterungen sind über das Portal der Sächsischen Aufbaubank zu finden. Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen finden sich zudem auf der Seite von KREATIVES SACHSEN, das auch Beratungen zu dem Thema anbietet.