Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Freistaats Sachsen Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert. In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert. In unseren digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag. Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende VorhabenFörderhöhe: max. 50 % der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)Eigenanteil: mind. 5 % der GesamtausgabenAntragsfristen: 1. März und 1. September Antragstellung: Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist) Abgabedatum 01.09.2026 Genre Diverse Kontakt Ansprechpartner für Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur: Jannie Zeidler Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur T +49 (0)351 - 88 48 035 M jannie.zeidler@kdfs.de Sophia Littkopf Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur T +49 (0)351 - 88 48 033 M sophia.littkopf@kdfs.de Ausschreibungsart Projektförderung