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Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Gefördert werden können Projekte sämtlicher Sparten mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug, die bspw. einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten oder überregional wahrgenommen werden. Eine Förderung ist bis zu 20.000 Euro möglich, jedoch abhängig von der Höhe der Eigen- und Drittmittel.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
  • Sie sind  
    • eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts, wie zum Beispiel
      • ein Verein oder
      • eine Stiftung,
    • oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel 
      • eine Körperschaft,
      • eine Anstalt oder
      • eine Stiftung,
    • oder eine kommunale Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel
      • eine Gemeinde oder
      • ein Landkreis,
    • oder ein gemeinnütziger kirchlicher Träger.
  • Ihr Projekt wird zusätzlich durch Eigenmittel, Mittel von Ländern und Kommunen beziehungsweise aus Spenden von Dritten mitfinanziert.
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Als antragstellende Person führen Sie das Vorhaben durch. 

Weitere Informationen

Abgabedatum
31.03.2026
Genre
Kontakt

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 41

Postanschrift
53111 Bonn, Stadt

Hausanschrift
Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn, Stadt

+49 228 99681-42627

* Montag: 8:00 bis 16:30 Uhr * Dienstag: 8:00 bis 16:30 Uhr * Mittwoch: 8:00 bis 16:30 Uhr * Donnerstag: 8:00 bis 16:30 Uhr * Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

K41@bkm.bund.de

Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Ausschreibungsart
vom