Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte Gefördert werden können Projekte sämtlicher Sparten mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug, die bspw. einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten oder überregional wahrgenommen werden. Eine Förderung ist bis zu 20.000 Euro möglich, jedoch abhängig von der Höhe der Eigen- und Drittmittel. Voraussetzungen Sie müssen in Deutschland ansässig sein. Sie sind eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts, wie zum Beispiel ein Verein oder eine Stiftung, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel eine Körperschaft, eine Anstalt oder eine Stiftung, oder eine kommunale Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel eine Gemeinde oder ein Landkreis, oder ein gemeinnütziger kirchlicher Träger. Ihr Projekt wird zusätzlich durch Eigenmittel, Mittel von Ländern und Kommunen beziehungsweise aus Spenden von Dritten mitfinanziert. Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Als antragstellende Person führen Sie das Vorhaben durch. Weitere Informationen Abgabedatum 31.03.2026 Genre Diverse Kontakt Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 41 Postanschrift 53111 Bonn, Stadt Hausanschrift Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn, Stadt +49 228 99681-42627 * Montag: 8:00 bis 16:30 Uhr * Dienstag: 8:00 bis 16:30 Uhr * Mittwoch: 8:00 bis 16:30 Uhr * Donnerstag: 8:00 bis 16:30 Uhr * Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr K41@bkm.bund.de Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Ausschreibungsart Projektförderung