Förderung von Maßnahmen Kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung Der Freistaat Sachsen fördert 2026 Maßnahmen Kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung zur Stärkung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die Maßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens drei Bildungseinrichtungen in entsprechend unterschiedlichen Kulturräumen handelt, die von den jeweiligen Netzwerkstellen fachlich begleitet werden. Zu den Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung gehören auch solche, die integrativ wirken. Maßnahmen von landesweiter Bedeutung können auch Modellprojekte in einzelnen oder kooperierenden Kulturräumen sein, die methodische und/oder inhaltliche Konzepte erproben, evaluieren und für eine Nachnutzung veröffentlichen (Best Practice). Eine Zuwendung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können juristische Personen des Privatrechts erhalten, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Antragsschluss ist der 15. Oktober. Bei Fragen können Sie sich an Frau Klaus vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus richten: ivette.klaus@smwk.sachsen.de. Zur Förderrichtlinie Abgabedatum 15.10.2025 Genre kulturelle Bildung Ausschreibungsart Projektförderung