Fonds Soziokultur – Fristen und Förderungen Gefördert werden in der allgemeinen Förderung zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können mind. 5.000 und max. 30.000 Euro beantragt werden (bis zu 80 % des Gesamtbudgets). Für das Nachwuchsprogramm „U25 – Junge Kulturinitiativen“ stehen 300.000 Euro für 2026 zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 90 % der Gesamtkosten und bis zu 4.000 Euro für erste eigene Kulturprojekte von Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren. Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler:innen und/oder Nicht-Akademiker:innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung. Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern. Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt: Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart ab Mitte Juli Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner:innen. Weitere Informationen Abgabedatum 02.11.2026 Genre Diverse kulturelle Bildung sonstiges Kontakt Fonds Soziokultur e.V. Weberstr. 59 a 53113 Bonn +49 228 9714 479-0 info@fonds-soziokultur.de Erreichbarkeit Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 - 16 Uhr Mittwoch 11 - 16 Uhr Freitag von 9 - 13 Uhr Ansprechpartner:innen Ausschreibungsart Projektförderung