Projektförderung der Landeshauptstadt Dresden Im Rahmen der Kommunalen Kulturförderung werden Künstler, Vereine und freie Initiativen unterstützt. Dabei dient die auf längerfristige Laufzeiten angelegte institutionelle Förderung der Finanzierung von Vereinstätigkeit, während sich die halbjährig zu beantragende Projektförderung auf zeitlich befristete Einzelvorhaben bezieht. Darüber hinaus können im Kleinprojektefond kurzfristig initiierte Projekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter beantragt werden, die außerhalb des regulären Antragsverfahrens zustande kommen. Die Antragsstellung muss spätestens 4 Wochen jedoch maximal 10 Wochen vor Beginn des Kleinprojektes erfolgen. Abgabedatum 01.03.2021 Einreichungen Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte postalisch zusammen mit ggfalls. weiteren relevanten Unterlagen an das Amt für Kultur und Denkmalschutz. Um uns die Bearbeitung zu vereinfachen, bitten wir darum, den Antrag ohne Unterschrift zusätzlich in elektronischer Form an die Adresse kultur-denkmalschutz@dresden.de zu senden. Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die die zuständigen Ansprechpartner der Kulturbereiche gern zur Verfügung. Kontakt Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden Königstraße 15, 01097 Dresden Telefon: 0351 4888942 Website: https://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php Zeitraum Anträge auf Projektförderung sind bis spätestens 1. September für Projekte des Folgejahres und 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres zu stellen. Anträge auf institutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung einzureichen. Download Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung Antragsformular Projektförderung Richtlinie Kleinprojekte Antragsformular Kleinprojekte