Stiftung Kunstfonds/ Werkverzeichnisse (A4) Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/ innen bzw. deren Rechtsnachfolger oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I bzw. deren Rechtsnachfolger können eine finanzielle Unterstützung zur Verzeichnung/Inventarisierung eines künstlerischen Oeuvres bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert. Abgabedatum 31.03.2021 Einreichungen Online/Elektronisch: Antragsformular mit Angaben zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen Zusätzlich analog/postalisch: Dokumentationsmaterialien/Portfolio zur künstlerischen Arbeit, z. B. Fotos/Prints (max. DIN A4) und/oder Einzelkataloge (max. 3), keine Gruppenkataloge. Nur für zeitbasierte Medien: Internetvorschau von Werkbeispielen/Ausschnitten (eigene Website, Vimeo, Youtube, o.ä.) mit einer Gesamtlänge von 10 min. Bei der Kodierung bitte folgende Richtlinien beachten: vimeo.com/help/compression Bei Anträgen für einen Projektzuschuss (A2) und für ein Werkverzeichnis (A4): max. 1 Seite Projektbeschreibung, 1 Seite Kostenaufstellung und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe. Nicht finanziert werden laufende und investive Kosten sowie Eigenhonorare. Konditionen Vergaberichtlinien Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler/innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 31. März (verlängert bis 30. April 2020). Bis zu diesem Termin muss die online-Bewerbung (Antragsformular) an die Stiftung Kunstfonds in Bonn elektronisch übermittelt werden. Zusätzlich erforderliche, analog einzureichende Dokumentationsmaterialien zur Bewerbung müssen innerhalb der beiden folgenden Wochen bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn eingegangen sein. Anträge per Email oder Telefax sind nicht zulässig. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung im April/Mai des Förderjahres. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte. Jeder Bewerber kann insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre für die Programme A1, A2, A4 oder B5 stellen. Die wiederholte Förderung durch ein Arbeitsstipendium bzw. der Werkverzeichnung (A1, A4) ist ausgeschlossen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen. Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind von einer Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Zeitraum Folgejahr Kontakt Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst Claudia Rümmele, Weberstr. 61 53113 Bonn Telefon: 0228 9153 411 Email: info@kunstfonds.de Website: www.kunstfonds.de