Existenzsicherung

Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026

2022 sprach das Bundessozialgericht einer Musikschullehrerin, die als freie Mitarbeiterin mit Honorarverträgen an der Musikschule in Herrenberg tätig war, ihren Status als Selbständige ab, sah in ihrer Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung und ihren Arbeitgeber in der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge für sie nachzuzahlen. Aufgrund dieses sog. Herrenberg-Urteils prüft die Deutsche Rentenversicherung nun nach und nach den Status anderer Selbständiger, die in irgendeiner Form lehrend oder unterrichtend tätig sind.

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E-Rechnungspflicht

Ab diesem Jahr gilt die E-Rechnungspflicht auch für Vereine und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen: Erst ab dem 01.01.2027 müssen Vereine mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 €/Jahr E-Rechnungen ausstellen können, Vereine bis 800.000 €/Jahr erst am 01.01.2028. Bis dahin können weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.

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Höhere Minijob-Verdienstgrenze

Zum 1. Januar 2025 wurde die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat angehoben, basierend auf dem neuen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde. Für gemeinnützige Einrichtungen ergeben sich dadurch höhere Verdienstgrenzen bei der Kombination von Minijob und Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrag: 626 € bzw. 806 € monatlich. 

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Fortbildungsreihe für bildende Künstler:innen

UPDATE ist eine Fortbildungsreihe für bildende Künstler:innen und Kulturmanager:innen in Kooperation der PLATFORM mit dem BBK München und Oberbayern e.V. Sie bietet jährlich Vorträge und Seminare zu wichtigen Fragen zeitgenössischer, künstlerischer Praxis und Professionalisierung an, wie z.B. Fundraising, kulturelle Bildung und Networking, Digitalisierung im Kulturbetrieb, Social Media und Vermarktung, usw.

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Kreativ und freiberuflich?

Ein Online-Seminar von KRATIVES SACHSEN am 4. März 2025 vermittelt von 13-15 Uhr Grundlagen zum Aufbau einer Selbstständigkeit im künstlerischen Bereich: Worauf kommt es an? Was kann / soll / darf / muss sein? Bin ich geeignet für eine Selbstständigkeit? Wie sieht meine strategische Planung aus? 

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Selbstorganisation als bildende Künstler:innen. Verstehen, Vernetzen, Bestehen.

Künstler:in zu sein, ist kein Beruf im herkömmlichen Sinn – das verspricht die Studiengang-Beschreibung auf einer Hochschulseite. Aber Einzelunternehmer:innen sind sie laut Finanzamt doch. Um Akquise, Management, Verwaltung und Abrechnungen kommen sie nicht herum. Wo und wie finden sich Künstler:innen zwischen ihrem künstlerischen Individualismus, ihrem inhaltlichen Anspruch und der Notwendigkeit als Unternehmer:in zu fungieren zusammen?

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E-Rechnung wird Pflicht

Unternehmer:innen mit Sitz im Deutschland müssen ihre Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 als elektronische Rechnung erstellen. Dabei ist die Unternehmensgröße unerheblich, entsprechend müssen selbst Kleinunternehmer:innen auf die E-Rechnung umstellen. Diese muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind Beispiele, die diese Anforderungen erfüllen.

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Honorarkalkulation

In dem Online-Workshop vom Haus der Selbständigen am 10. Oktober von 15 – 17:30 Uhr wird erörtert, was es bei der Berechnung eines Honorars unbedingt zu beachten gilt und wo üblicherweise Stolpersteine und Missverständnisse liegen.

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