Novellierte Förderrichtlinie Kulturelle Bildung: Begrenzung auf außerschulische Projekte Die sächsische Förderrichtlinie Kulturelle Bildung wurde überarbeitet. Die neue Fassung enthält einige Verbesserungen, etwa eine günstigere Antragsfrist für Jugendkunstschulen. Allerdings wird die Förderung nun auch in allen Bereichen auf außerschulische Projekte begrenzt: Es werden keine Maßnahmen mehr gefördert, die eng mit dem Unterricht oder Lehrplanthemen verzahnt sind oder bei denen Schüler:innen verpflichtend als Klassenverband teilnehmen, wie Projekttage, Exkursionen und Projektwochen. In den Kulturräumen mussten daraufhin langjährig erfolgreiche Förderprogramme gestoppt werden, z.B. kulturpass’t. Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs 8/6034) hakt nach, wie es zu dieser Entscheidung kam, wer davon betroffen ist und warum die Kulturrräume nicht angemessen einbezogen wurden. Mit den Änderungen sei eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Förderrichtlinie in Frage gestellt. Kategorie Kulturpolitik Kulturelle Bildung