Zum Nachlesen: Verfassungsschutz versus Kunstfreiheit Der Einsatz des sogenannten Haber-Verfahrens in der Kulturförderung sorgt bundesweit für Diskussionen. Über dieses Verfahren können Bundesressorts beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördermittel erhalten sollen. In der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, nehmen zehn Kulturminister:innen der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dazu Stellung. Die Beiträge zeigen: Die Länder messen der Kunstfreiheit einen hohen Stellenwert zu und begegnen sicherheitsbehördlichen Abfragen im Kulturbereich mit großer Zurückhaltung. Eine Zusammenfassung findet sich auf der Seite des Deutschen Kulturrates. Kategorie Kulturpolitik