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Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Freistaats Sachsen

Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert.

In unseren digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. 

Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben
Förderhöhe: max. 50 % der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)
Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtausgaben
Antragsfristen: 1. März und 1. September 
Antragstellung: Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)

Abgabedatum
01.09.2026
Genre
Kontakt

Ansprechpartner für Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur:

  • Jannie Zeidler
  • Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 035
  • M jannie.zeidler@kdfs.de
  • Sophia Littkopf
  • Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 033
  • M sophia.littkopf@kdfs.de
Ausschreibungsart
vom