Europäische Kooperationsprojekte 2026 Die Europäische Kommission unterstützt Kulturprojekte, bei denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern zusammenarbeiten, um europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu finden. Antragsfrist ist der 5. Mai. Um den detaillierten Antragscheck in Anspruch zu nehmen, muss man sich bis zum 7. Details
Kleinprojekteförderung im Themenjahres TACHELES Mit einer gezielten Förderung kleinerer Projekte und Gastspiele ermöglicht die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen insbesondere in den ländlichen Regionen Sachsens zusätzliche Veranstaltungen. Im Fokus stehen Kunst- und Kulturveranstaltungen im jüdischen Kontext, die 2026 in Sachsen im Rahmen des Themenjahres TACHELES realisiert werden und zeitgenössische Perspektiven, künstlerische Positionen jüdischer Akteur:innen sowie den Dialog zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Menschen in den Mittelpunkt stellen. Details
Gastspielförderung Bildende Kunst Anders als der Titel vielleicht vermuten lässt, fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen mit der Gastspielförderung nicht nur Theatergruppen, sondern explizit auch die Bildende Kunst: Gefördert werden können Gastspiele bereits entwickelter künstlerischer Präsentationen (z.B. öffentliche Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen), die im Freistaat Sachsen stattfinden. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Sachsens. Details
Leipziger Stipendienprogramm 2026 as Kulturamt der Stadt Leipzig vergibt mehrmonatige Stipendien (8.000–10.000 Euro) an freiberufliche Leipziger Künstler:innen sowie Kunst- und Kulturvermittler:innen. Antragsfrist ist der 26. März. Zur Antragstellung werden zentrale Online-Beratungstermine via MS Teams angeboten: Dienstag, 03.03.2026, 11 bis 13 Uhr. Zum Teams-Meeting. Dienstag, 17.03.2026, 9 bis 11 Uhr. Zum Teams-Meeting. Details
Förderung über Stiftungen In Sachsen gibt es fast 700 Stiftungen. Bei den gemeinnützigen Stiftungen ist der häufigste Zweck die Förderung von Kunst und Kultur, gefolgt von Bildung und Erziehung. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung folgt auf Platz drei. Viele Stiftungen verfolgen dabei auch mehrere Zwecke gleichzeitig. Eine Übersicht sächsischer Stiftungen wird von der Landesdirektion Sachsen bereit gestellt. Details
Creative Kultur Europe Die Creative Europe Desk KULTUR als offizielle nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU hat einen neuen Leitfaden zum Antragscheck des CED KULTUR für Europäische Kooperationsprojekte 2026 veröffentlich. Auf der Homepage erhält man zudem die Möglichkeit, Beratungstermine für konkrete Vorhaben zu vereinbaren. Mehr Infos Details
Förderfinder: Europa fördert Kultur Mit dem Förderfinder können Kultur- und Kreativschaffende Förderungen aus ganz Europa finden und Projektideen somit einfacher umsetzen. Mit der Beantwortung eines Fragenkatalogs werden passende Förderungen angezeigt. Mehr Infos Details
Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Ab sofort können bei der Kulturstiftung Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2026 in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie für spartenübergreifende Vorhaben gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. März 2026. Details
Gastspielförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Projektträger können ab sofort Anträge auf Förderung von Gastspielen in 2026 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen einreichen. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und ist fortlaufend möglich. Förderfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Mehr erfahren Details
Dresden: Förderung Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen Die Landeshauptstadt Dresden fördert Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes. Es werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von max. 10.000 Euro, mind. 1.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Antragsfrist ist der 1. März 2026. Details