Kulturförderung

Gastspielförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Projektträger können ab sofort Anträge auf Förderung von Gastspielen in 2026 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen einreichen. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und ist fortlaufend möglich. Förderfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Mehr erfahren

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Dresden: Förderung Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen

Die Landeshauptstadt Dresden fördert Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes. Es werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von max. 10.000 Euro, mind. 1.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Antragsfrist ist der 1. März 2026.

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Dresden: Projektförderung

Ab sofort können bei der Landeshauptstadt Dresden Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2026 gestellt werden. Gefördert werden bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Medien, Literatur, Soziokultur, Interkulturelle Arbeit, Erinnerungskultur/Regionalgeschichte, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben.

Antragsfrist ist der 1. März 2026 für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres.

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Zeitgenössische Kunst aus Sachsen in Berlin zu sehen

2025 hat die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 26 Werke, darunter Gemälde, Skulpturen, Fotografien und Videoarbeiten, von 26 sächsischen Künstler:innen angekauft. Eine Auswahl der Arbeiten ist noch bis zum 19. April in der Ausstellung „Neuzugänge zeitgenössischer Kunst im Kunstfonds 2025 – Förderankäufe der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin zu sehen.

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Gemeinwohlparlament in Leipzig

Das neu gegründete Gemeinwohlparlament Leipzig macht bürgerschaftliches Engagement sichtbar und wirksam. Jede/r Leipzigerin ab 14 Jahren kann Mitglied im Gremium werden, aktiv mitgestalten und über die Vergabe von Fördergeldern abstimmen – der Jahresbeitrag beginnt bei 60 Euro. Wer möchte, kann seine Stimme spenden oder Patenschaften nutzen. Erstmals wird das Parlament am 5. Dezember 2025 im Rathaus tagen. Ziel ist es, Projekte zu stärken, die das Miteinander der Generationen in der Stadt verbessern.
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