Kulturförderung

Dresden: Kunst im öffentlichen Raum

Bildende Künstler:innen, die Kunst im öffentlichen Raum von Dresden realisieren und dafür einen Zuschuss beantragen möchten, können laufend einen entsprechenden Antrag bei der Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden einreichen. Potentiellen Antragstellern wird empfohlen, sich zunächst mündlich im Amt für Kultur und Denkmalschutz über die Voraussetzungen einer Antragstellung und das konkrete Vorgehen zu informieren oder beraten zu lassen.

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Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende Fördergelder für Projekte der künstlerischen Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien beantragen. Gefördert werden große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen; mindestens 20 Prozent müssen an Eigen-/Drittmitteln zur Finanzierung beigesteuert werden.
Antragsschluss: 31. Juli 2026.

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Projektförderung Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung unterstützt künstlerische und kulturelle Projekte in Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Vorhaben unter anderem in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Museen und Denkmalpflege. Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften. Antragsfrist ist der 10. Juli 2026.

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Stiftung Kunstfonds: KUNSTFONDS_Plattformen

Das Programm KUNSTFONDS_Plattformen fördert Einrichtungen und Orte, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen. Darüber hinaus werden experimentell-innovative Konzepte von Kollektiven und soloselbständigen Kuratoren unterstützt, welche an analogen/physischen Orten/Plattformen stattfinden. Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte Projektvorhaben, die z. B. Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate beinhalten. Antragsfrist ist der 31. August 2026.

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Förderung Aktion Mensch

Nachdem Aktion Mensch seine Förderung zwischenzeitlich ausgesetzt hatte, finden sich ab dem 1. Juli auf der Webseite alle Details rund um die neue Förderung. Neu ist zum Beispiel, dass die laufende Antragstellung von drei Antragszyklen pro Jahr abgelöst wird. Der erste Antragszyklus startet am 1. September 2026.

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Ankäufe der Kulturstiftung in WIN/WIN-Ausstellung 2026

Seit 2005 kauft die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Werke der zeitgenössischen bildenden Kunst an. Ziel der Förderankäufe ist es, Künstler:innen an wichtigen Punkten ihrer Karriere finanziell zu unterstützen und ihre Arbeiten öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Jahr wurden 29 Werke in einem Gesamtwert von rund 145.000 Euro erworben. Sie sind noch bis zum 16. August 2026 in der Ausstellung „WIN/WIN – Die Kunstankäufe der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 2026“ im Museum Gunzenhauser der Kunstsammlungen Chemnitz zu sehen.

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Leipzig: Kleinprojektförderung

In Leipzig begann am 27. Mai 2026 die nächste Ausschreibung für die Kleinprojektförderung. Mit ihr werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. Eine vollständige Förderung der Projektkosten ist in der Regel nicht möglich (Ausnahme: Projekte bis max. 750 Euro Gesamtbudget). Anträge können ab dem jeweiligen Ausschreibungsbeginn fortlaufend eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind.

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