Sächsischer Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen Am 25. Juni hat der Sächsische Landtag den Kulturhaushalt im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 verabschiedet. Die ursprünglich geplanten Kürzungen im Bereich Kultur konnten im parlamentarischen Verfahren in vielen Punkten gemildert oder verhindert werden. Möglich wurde das durch erfolgreiche Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, mit denen die CDU/SPD-Minderheitsregierung eine Mehrheit suchte. Für die Kulturräume bedeutet das eine dringend benötigte Aufstockung, die ihnen auch über 2025/26 hinaus Planungssicherheit geben soll. Auch die Kulturstiftung des Freistaates kann voraussichtlich auf dem bisherigen Niveau weiterarbeiten. Zusätzliche Mittel gibt es außerdem für die institutionelle Förderung freier Träger sowie wichtige Kulturprojekte im Bereich Film, Theater, Tanz und Soziokultur. Neu aufgenommen wurde die Kofinanzierung der sächsischen Aller.Land-Projekte, die über fünf Jahre hinweg unterstützt werden sollen. Nicht alle Kürzungen konnten jedoch abgewendet werden. So wird etwa die Förderrichtlinie Inklusion für die kommenden beiden Jahre ausgesetzt. Auch unser eigenes Projekt, die Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen, ist von Mittelkürzungen betroffen. Die Weiterführung der Datenbank ist dennoch gesichert – allerdings unter eingeschränkten Bedingungen. Kategorie Kulturpolitik Kulturförderung