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Förderung von Maßnahmen Kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung

Die kulturelle Bildung in Sachsen lebt von kreativen Ideen und starken Partnerschaften. Initiativen und Kulturschaffende sind aktiv dazu aufgefordert und ermutigt, Fördermittel des Freistaates Sachsen für landesweit bedeutsame Projekte auch für 2027 zu beantragen – sei es als innovatives Modellprojekt oder als starkes Kooperationsprojekt zur Stärkung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die Maßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens drei Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Kulturräumen handelt, die von den jeweiligen Netzwerkstellen fachlich begleitet werden. Zu den Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung gehören auch solche, die integrativ wirken. Maßnahmen von landesweiter Bedeutung können auch Modellprojekte in einzelnen oder kooperierenden Kulturräumen sein, die methodische und/oder inhaltliche Konzepte erproben, evaluieren und für eine Nachnutzung veröffentlichen (Best Practice). Eine Zuwendung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können juristische Personen des Privatrechts erhalten, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Antragsschluss ist der 31. August. Weitere Details entnehmen die der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung, Abschnitt D. Um noch besser bei der Antragstellung zu unterstützen, wurde das Informationsangebot auf der Website Kulturland Sachsen überarbeitet, ab sofort ist die neu gestaltete Unterseite online und es sind alle wichtigen Informationen übersichtlich greifbar.

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