Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote Einige Bildungsleistungen bzw. Veranstaltungsformen sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die geltenden Voraussetzungen wurden nun konkretisiert. Konkret geht es dabei um den Inhalt und die Zielsetzung der Veranstaltung sowie die objektive Geeignetheit der eingesetzten Lehrkraft. Ein Online-Beitrag des Vereins- und Stiftungszentrums informiert über die Gesetzeslage. Kategorie Kulturelle Bildung