Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes Im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende Fördergelder für Projekte der künstlerischen Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien beantragen. Gefördert werden große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen; mindestens 20 Prozent müssen an Eigen-/Drittmitteln zur Finanzierung beigesteuert werden.Antragsschluss: 31. Juli 2026. Die Kulturstiftung des Bundes hat zudem über Youtube ein Video bereitgestellt, in dem die fünf häufigsten Fehler bei Anträgen auf Förderung aufgezeigt werden und dargestellt wird, wie diese vermieden werden können. mehr Infos Kategorie Kulturförderung