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Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“

Für die Auszeichnung "Ehrenamt in der Kultur 2022" des Sächsischen Staatsministeriums für Kultur und Tourismus (SMWK) können natürliche Personen (Einzelpersonen) vorgeschlagen werden, die freiwillig gemeinwohlorientierte Aufgaben und Arbeiten zur Förderung der sächsischen Kulturlandschaft unbezahlt oder gegen geringe Aufwandsentschädigung ausüben.  Personen, die eine reguläre Bezahlung (z. B. 450-Euro Minijob) erhalten, können nicht im Vorschlagsverfahren berücksichtigt werden. Das Vorschlagsverfahren erfolgt im ersten Schritt anonymisiert. Vorschlagsberechtigt sind sächsische Kultureinrichtungen, Vereine, Freundeskreise, sonstige Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen und das Landesamt für Archäologie.

Bei den Vorschlägen werden in der ersten Stufe keine personenbezogenen Angaben der Ehrenämtler erfasst.

In einer zweiten Stufe werden nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens bis zu 27 Auszuzeichnende ausgewählt und die vorschlagende Institution/ Organisation wird um Übermittlung der Kontaktdaten für das SMWK gebeten. 

Eine Absage an nicht berücksichtigte Vorschläge ist nicht vorgesehen. 

Die Auszuzeichnenden erhalten im IV. Quartal 2022 im Rahmen einer Festveranstaltung eine Urkunde durch die Staatsministerin für Kultur und Tourismus.

Pro vorschlagender Institution/ Organisation können bis zu zwei Personen vorgeschlagen werden. Die maximale Anzahl der einzureichenden Vorschläge ist auf 50 pro Sparte begrenzt. Die Vorschläge werden nach dem Datum der Einreichung gezählt.

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