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Drohende Schwächung der Kunst am Bau in der neuen Verwaltungsanweisung Richtlinie Bundesbau („RBBau“)

Der BBK Bundesverband und der Deutsche Künstlerbund haben sich dafür eingesetzt, an der Aktualisierung des „Leitfaden Kunst am Bau“ des Bundes mitzuwirken. Kunst und Bau gehören zusammen: Diesen politischen Willen des Deutschen Bundestages im Verwaltungshandeln zu sichern, dazu dient die Verwaltungsanweisung Richtlinie Bundesbau („RBBau“). Die Richtlinie wurde jetzt überarbeitet, Teile darin sind stark gekürzt. Unter anderem ist das für Künstler:innen wichtige Kapitel „K7 Beteiligung Bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen“ weggefallen. Dies schwächt die Kunst am Bau unserer Einschätzung nach massiv. Bis 30. Juni 2024 läuft die Evaluierungsphase der „Neuen RBBau“. Dieses Zeitfenster soll genutzt werden, um die Forderung zu verdeutlichen, dass K7 wieder aufzunehmen ist.

Hier gibt es weitere Informationen zur Richtlinie „Neue RBBau“.

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