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Jubiläum: 30 Jahre Sächsischer Kultursenat

Mit Gesetz vom 17. Mai 1993 errichtete der Freistaat Sachsen den Sächsischen Kultursenat. Dieses ehrenamtlich arbeitende Gremium aus 24 der Kunst und Kultur Sachsens verbundenen Persönlichkeiten wird vom Ministerpräsidenten berufen.
Es wird ergänzt durch entsandte Vertreter des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags. Aufgabe des Sächsischen Kultursenats ist es, die Förderpolitik des Landes und der Kommunen für Kunst und Kultur beratend zu begleiten und Empfehlungen für inhaltliche und regionale Schwerpunktsetzungen auszusprechen. Er nimmt darüber hinaus zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung. Der Sächsische Kultursenat vertritt die sächsischen Kulturinteressen auf der Ebene des Landes und der Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt und der Regionalität. Der Sächsische Kultursenat nimmt in regelmäßigen Abständen zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung und stellt diese der Öffentlichkeit zur Verfügung.

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