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Leitfaden Honorare ist erschienen

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) hat in enger Zusammenarbeit mit dem LBK Sachsen eine fundierte, speziell auf bildende Künstler:innen zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen erarbeitet. Der „Leitfaden Honorare“ kann auf der Webseite des BBK heruntergeladen oder als Druckversion bestellt werden. 
Der Leitfaden Honorare ist die notwendige Weiterentwicklung der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021, denn die Tätigkeits- und Angebotsfelder bildender Künstler:innen gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken weit hinaus. Auf den hier empfohlenen Honorarsatz für die selbständige bildkünstlerische Arbeit, der ein Einsatz sogenannter „investiver“ Arbeitszeit von mindestens 40% zugrunde liegt, können und sollen sich bildende Künstler:innen bei ihren Verhandlungen zur angemessenen Vergütung ihrer Leistungen stützen und berufen, ähnlich wie andere freiberufliche Berufsstände, z. B. Architekt:innen, Jurist:innen, Steuerberater:innen auf ihre jeweiligen Gebührenordnungen oder Designer:innen, Illustrator:innen und Kunsthistoriker:innen auf ihre jeweiligen Honorare.

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