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Neues Förderprogramm „Soziale Orte“ im ländlichen Raum

Das Sozialministerium fördert die Entstehung sozialer Orte in kleinen Kommunen oder Stadtvierteln. Ziel der Förderung ist es, dass Gemeinden wieder eine neue Mitte, einen gemeinsamen Ort des sozialen Miteinanders erhalten. 
Dabei sollten die sozialen Orte allen Bevölkerungsgruppen und Altersklassen als Raum für Begegnung und Gespräche offenstehen. Sie sollten Menschen vor Ort anregen, sich zu engagieren und Infrastrukturen für bürgerschaftliches Engagement zur Verfügung stellen. Die Förderung konzentriert sich auf den ländlichen Raum: Gefördert werden Soziale Orte in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern. In größeren Städten ist ein konkreter, bedarfsorientierter Stadtteilbezug erforderlich. Der Fokus liegt dabei besonders auf Kommunen oder Quartieren mit städtebaulichen oder infrastrukturellen Defiziten.

Gefördert wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von Sozialen Orten mit Personal- und Sachkosten.  Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine oder Verbände, gemeinnützige Gesellschaften und kreisangehörige Kommunen. Interessierte Antragsteller reichen bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), ein aussagekräftiges Konzept ein.

Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen im Jahr 2023 ist der 23. Juni 2023.

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