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Soforthilfe-Zuschuss „Härtefälle Kultur“

Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen freie Träger im Bereich Kunst und Kultur, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Einschränkungen konfrontiert sind, die sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Träger auswirken.

Im Rahmen der Förderung können Sie Liquiditätsbedarf geltend machen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. für Hygienemaßnahmen, digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) entsteht. Die Höhe des einmaligen Zuschusses beträgt je nach erklärtem Liquiditätsbedarf bis zu 10.000 Euro. Können Sie einen höheren Liquiditätsbedarf nachweisen (Angaben im Antrag), kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen. Anträge können bis spätestens 20. November 2020 bei der SAB gestellt werden.

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