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Unterstützung pandemiebedingter Investitionen

Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Unterstützt werden zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen oder auch der Umbau von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen.

Der Deutscher Verband für Archäologie e.V. koordiniert als Partner des Investitionsprogramms die Fördergelder für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten. Gefördert werden investive Maßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Die Antragsstellung ist seit dem 15.09.2020 möglich. Weitere Informationen finden sich unter www.museen-neustartkultur.de

Für Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren sowie für soziokulturelle Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen, läuft die Antragstellung seit dem 01.09.September über den Bundesverband Soziokultur. Weiter Informationen finden Sie unter https://neustartkultur.de/z/neustart-kultur-zentren/

Über beide Programmpartner werden 5.000 bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. –akteur gefördert, 10% des Gesamtfinanzierungsplans müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln eingebracht werden. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.10.2020.

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